Bekanntmachung

B e k a n n t m a c h u n g.
(Die Hebung der Bienenzucht betr.)
Die Bürgermeister erhalten den Auftrag, die untenstehende Einladung des Rodinger Bienen=Vereines in ihren Gemeinden bekannt zu geben und dafür zu sorgen, daß dem Vereine zahlreiche Betheiligung werde. – Am 8. März 1870.
K ö n i g l i c h e s B e z i r k s a m t R o d i n g.
Wimmer, k. Bezirksamtmann
Einladung des Rodinger Bienen-Vereines
Im Bezirksamtssprengel Roding ist die Bienenzucht so ziemlich verbreitet; es fehlt aber an einem kräftigen Bande, welches die Bienenzüchter zusammenhält.
Getragen von dem Gedanken der Einigung, um auf solche Weise im Interesse des Bezirkes wirken zu können, haben die Unterzeichneten beschlossen, einen Bienen=Verein in`s Leben zu rufen, dessen Aufgabe ist, für Ausbreitung und Verbesserung der Bienenzucht zu wirken, durch Belehrung der unrichtigen Behandlungsarten entgegenzutreten und die Nachtheile zu beseitigen, welche entstehen, wenn die Biene sich selbst überlassen ist.
Schon in früheren Jahrhunderten wurde die Bienenzucht im Bezirke lebhaft betrieben; Honig und Wachs bildeten einen der wichtigsten Ausfuhr=Artikel, und reichlich wurde die geringe Mühe gelohnt. Dieses wieder zu erreichen, soll eine Hauptaufgabe des Vereines sein, und das fürgesezte Ziel kann nur durch einen Verein zum gedeihlichen Abschluß gebracht werden, weil nur mit vereinten Kräften Tüchtiges und Kräftiges entstehen kann.
Die Vereins=Statuten sind einfach und kurz gehalten; der Jahresbeitrag ist so niedrig gestellt, daß sich jeder Freund der Biene hiebei betheiligen kann und um so mehr, als den Mitgliedern durch die zur Verloosung gebrachten Gegenstände wieder ein Ersatz für die Auslage geboten wird.
Indem die Statuten im Abbrucke bekannt gegeben werden, erlaubt man sich, alle Bienenzüchter und Freunde der arbeitsamen Biene zum zahlreichen Eintritte in den Verein einzuladen. – Am 8. März 1870.
Der Ausschuß.
Cassier: Pfarrer Rieghammer von Bruck
Vorstand: Wimmer, k. Bezirksamtmann
Beigeordneter: Schuhmann, Bader von Bruck
Statuen

S t a t u t e n
§. 1 Der Bienenzuchtverein sucht für Ausbreitung und Verbesserung der Bienenzucht, vorzugsweise nach Dzierzonischer Methode, zu wirken.
§. 2. Alljährlich werden fünf Wanderversammlungen an verschiedenen belebten Orten abgehalten, in welchen Vorträge und Besprechungen über Bienenzucht gehalten werden.
Die Vereinsmitglieder werden hievon rechtzeitig in Kenntniß gesetzt.
§. 3. Der Verein wird geleitet von dem Bezirksamtsvorstande, einem Kassier und einem Beigeordneten, welch‘ leztere zwei auf die Dauer von 3 Jahren mit Stimmenmehrheit gewählt werden.
§. 4. Mitglied des Vereines kann Jedermann werden, welcher Bienenzucht treibt oder ein Freund der Biene ist.
§. 5. Der Eintritt erfolgt auf mündliches oder schriftliches Anmelden bei dem Vorstande oder dem Kassier.
Der jährliche Beitrag wird auf 1 fl. (Gulden) festgesetzt, welcher im Voraus zu entrichten kommt.
§.6. Die eingegangenen Beiträge werden zum Ankaufe von Bienenzeitungen, Werken über Bienenzucht , von besetzten oder unbesetzten Bienenstöcken, dann Bienengerätschaften ec. ec. verwendet.
§. 7. Diese angekauften Gegenstände werden bei Gelegenheit von Wanderversammlungen zur Verloosung gebracht.
§. 8. Ueber Einnahmen und Ausgaben wird alljährlich bei der ersten Wanderversammlumg Rechnung gelegt.
Gründungsurkunde

Übersetzung der Gründungsurkunde in die lateinische Schrift:
Nummer 10085
13 Regensburg, den 25. April 1870
Im Namen
Seiner Majestät des Königs
Von der berichtlichen Anzeige bez. Betr. vom 22.
des Mts., wonach sich in dem Bezirksamtssprengel Roding
ein Bienenzuchtverein gebildet, wurde Kenntniß
genommen und wird sich gerne der Hoffnung hin-
gegeben, daß es der Umsicht und dem Eifer des kgl.
Amtsvorstandes bald gelingen werde, den jungen Ver-
ein einer nachhaltigen Blüthe entgegen zu führen.
Koenigliche Regierung der Oberpfalz und von Regensburg.
Kammer des Innern!
Gez.: Pecher
An das k. Bezirksamt L. S. 6851 Roding.
Die Bienenzucht-Verein betreffend
(gez. Greiner)